Wie können wir helfen?

Patientenverfügung

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Patientenverfügung
 
Immer häufiger wird das Thema „Patientenverfügung“ bei uns angesprochen: „Was geschieht mit mir am Lebensende? Kriege ich auch genügend Schmerzlinderung? Werden lebensverlängernde Massnahmen auch gegen meinen Willen unternommen? Was ist, wenn ich an einer nicht heilbaren Krankheit leide?“
Solche und ähnliche Fragen beschäftigen uns, je nach Lebens-situation, immer wieder. Gespräche darüber mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt können Ihnen helfen, auch das Ende Ihres Lebens nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Falls Sie einmal Ihren Willen nicht mehr äussern können, sind Patientenverfügungen wichtige Wegweiser für Pflegende, Betreuende und ärzte in allen medizinischen Bereichen. Eine solche Verfügung ist aber nicht als einmalige, endgültige äusserung zu verstehen, sondern muss immer wieder hinterfragt und angepasst werden.
Die Entscheidung über die Durchführung, den Abbruch oder das Unterlassen einer vorgeschlagenen medizinischen Massnahme liegt beim urteilsfähigen Patienten, der umfassend und verständlich informiert worden ist. Sich in gesunden Tagen mit solch existentiellen Fragen zu beschäftigen fällt allen schwer. Diese vorgängig mit Ihren Bezugspersonen zu thematisieren hilft aber, Entscheide nach Ihren Vorstellungen zu treffen, falls je eine Situation eintreffen sollte, in welcher Sie sich nicht selber zu einer medizinischen Massnahme äussern können. Ziel aller Bemühungen soll sein, Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten eine möglichst gute Lebensqualität zu ermöglichen. Dazu gehört für die Betreuenden auch das Akzeptieren von Patientenverfügungen, wie auch von nonverbalen äusserungen, wie zum Beispiel eine Nahrungs- oder Medikamentenverweigerung. Solche Aussagen müssen, nach Ausschluss heilbarer Ursachen, respektiert werden.
Was unter gutem Sterben zu verstehen ist, kann nicht durch objektive Kriterien festgelegt werden, sondern ist von individuellen Vorstellungen abhängig. Die Meinungen der Angehörigen und der Mitglieder eines Betreuungsteams spielen bei der Beurteilung des weiteren Vorgehens mit, dürfen aber nicht entscheidend sein. Allein die Willensäusserungen des Patienten sind entscheidend. Zu berücksichtigen gilt aber auch, dass nicht immer alle belastenden Symptome vollständig gelindert werden können und darum das Mach- und Wünschbare nicht immer ganz in Einklang gebracht werden kann. Weitere Unterlagen sind bei unseren MPA erhältlich
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